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Versicherungsmaklerbüro Ott KG in St. Martin im Innkreis
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KFZ-Versicherung
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Haftpflicht
Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die Verwendung und den Betrieb ihres Fahrzeuges. Die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme gibt jenen Betrag an, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für Schäden über die Versicherungssumme hinaus haften der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand.
Voll- oder Teilkasko
Schadensbeispiele:
- Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat (nur bei Vollkasko)
- Elementarschäden (Sturm-, Hagel- oder z.B. Hochwasserschäden)
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Vandalismusschäden (z.B. böswillige Beschädigung)
- Parkschäden (Beschädigungen durch ein unbekanntes, fremdes Fahrzeug)
- Glasbruchschäden (Scheiben, Lichter, Blinker, Spiegel)
- Die tatsächliche Höhe der Versicherungsleistung bzw. ein Selbstbehalt sind im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt. Ein Reparaturersatzwagen kann bei einzelnen Versicherungen mitversichert werden
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