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Versicherungsmaklerbüro Ott KG in St. Martin im Innkreis
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Betriebshaftpflichtversicherung
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Abgesichert bei Schäden an fremden Gegenständen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt für Ihr Unternehmen einerseits die Bezahlung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter (Befreiungsfunktion) und wehrt andererseits zu Unrecht erhobene, bloß behauptete Schadenersatzansprüche ab (Rechtsschutzfunktion).
Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater). Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen eines Unternehmens.
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VERSICHERUNGSMAKLER OTT
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