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Unfallversicherung

Maximal 30 % unserer Zeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die restliche Zeit ist unsere Freizeit. Erleiden wir bei der Ausübung unserer geliebten Freizeitbeschäftigung einen Unfall, so sind Folgeschäden daraus nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Einen finanziellen Schaden können Sie in diesem Fall nur durch eine private Unfallversicherung abdecken.

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Ihr Versicherungsmakler im Bezirk Ried im Innkreis

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