WKO

KFZ-Versicherung

Haftpflicht:

Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die Verwendung und den Betrieb ihres Fahrzeuges. Die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme gibt jenen Betrag an, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für Schäden über die Versicherungssumme hinaus haften der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand.

Voll- oder Teilkasko:

 Schadensbeispiele

  • Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat
    (nur bei Vollkasko)
  • Elementarschäden (Sturm-, Hagel- oder z.B. Hochwasserschäden)
  • Diebstahl des Fahrzeuges
  • Vandalismusschäden (z.B. böswillige Beschädigung)
  • Parkschäden (Beschädigungen durch ein unbekanntes, fremdes Fahrzeug)
  • Glasbruchschäden (Scheiben, Lichter, Blinker, Spiegel)

Die tatsächliche Höhe der Versicherungsleistung  bzw. ein Selbstbehalt sind im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt. Ein Reparaturersatzwagen kann bei einzelnen Versicherungen mitversichert werden

WKO

Ihr Versicherungsmakler im Bezirk Ried im Innkreis

About Block II
Image is not available
WKO

So erreichen Sie uns